Die Statuten des Klubs

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Klub der Bildungs- und Wissenschaftsjournalisten“ und hat seinen Sitz in Wien.

§ 2 Zweck des Vereins

Der Zweck des Vereins ist:

  1. Die Förderung der Anliegen von Bildung und Wissenschaft in Presse, Hörfunk, Fernsehen und anderen Medien.
  2. Gegenseitiger Informationsaustausch zu bildungspolitischen und wissenschaft-lichen Fragen.
  3. Die Förderung der  beruflichen und fachlichen Aus- und Weiterbildung der Bildungs- und Wissenschaftsjournalisten.
  4. Die Begründung und Förderung von internationalen Kontakten.

Der Zweck wird durch regelmäßige Zusammenkünfte, durch Tagungen, Kongresse und andere geeignete Mittel erreicht.

§3 Aufbringung der Mittel des Vereins

Die finanziellen Mittel des Klubs werden durch Mitgliedbeiträge und Spenden aufgebracht. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird jeweils von der Generalversammlung festgesetzt. Die Spender sind der Generalversammlung zu nennen.

§ 4 Mitglieder des Vereins

Der Klub hat

a)             ordentliche Mitglieder

b)             fördernde Mitglieder

Ordentliche Mitglieder können sein: hauptberufliche Journalisten aus Presse, Rundfunk und Agenturen, die ihre Tätigkeit in wesentlichem Ausmaß den Problemen von Bildung und Wissenschaft widmen sowie Pressereferenten von Bildungs- und Wissenschaftsinstitutionen.

Fördernde Mitglieder können physische und juristische Personen sein, die bereit sind, die Vereinszwecke mit entsprechenden Beiträgen zu fördern.

§ 5 Aufnahme von Mitgliedern

Der Aufnahmewerber richtet einen schriftlichen Antrag an den Vorstand, der darüber mit einfacher Stimmenmehrheit entscheidet. Vor der Konstituierung obliegt die Aufnahme von Mitgliedern den Proponenten.

§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Den ordentlichen Mitgliedern steht das Recht zu, mit beschließender Stimme an der Generalversammlung teilzunehmen, Anträge zu stellen und das aktive und passive Wahlrecht auszuüben.

Fördernde Mitglieder haben das Recht, mit beratender Stimme an der Generalversammlung teilzunehmen.

Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag zu leisten und den Vereinszweck durch aktive Mitarbeit zu fördern.

§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:

a)             durch freiwilligen Austritt, der dem Vorstand durch eingeschriebenen Brief anzuzeigen ist,

b)             durch Ausschluss aufgrund eines Vorstandsbeschlusses, der mit Dreiviertelmehrheit und unter Angabe der Gründe zu fassen ist. Berufung an die Generalversammlung ist zulässig,

c)             durch Streichung, wenn ein Mitglied mehr als zwei Jahre mit den Beiträgen in Rückstand ist und trotz Mahnung seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

§ 8 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind der Vorstand, die Generalversammlung, die Rechnungsprüfer und das Schiedsgericht.

§ 9 Der Vorstand

a)     Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinen beiden Stellvertretern, dem Schriftführer, dem Kassier und höchstens drei weiteren Mitgliedern.

b)    Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren mit einfacher Stimmenmehrheit von der Generalversammlung gewählt. Bei Wegfall eines seiner Mitglieder besitzt der Vorstand das Recht der Selbstergänzung für die laufende Funktionsperiode.

c)     Dem Vorstand obliegen:

Die Durchführung der von der Generalversammlung beschlossenen Aufgaben,

die Wahrnehmung der Vereinszwecke,

die Einberufung der Generalversammlung,

die Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern,

die Finanzverwaltung.

d)    Die Beschlussfassung im Vorstand erfolgt mit einfacher Mehrheit (ausgenommen

§ 7b). Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte seiner Mitglieder beschlussfähig.

e)     Alle schriftlichen Ausfertigungen des Klubs sind vom Vorsitzenden oder bei Verhinderung von einem Stellvertreter zu unterzeichnen. Solche über Rechtsgeschäfte sind vom Kassier (bei Verhinderung vom Schriftführer) mitzufertigen.

f)     Der Vorsitzende oder bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Verein nach außen.

§ 10 Die Generalversammlung

a)     Die Generalversammlung wird mindestens alle zwei Jahre vom Vorstand einberufen. Eine außerordentliche Generalversammlung muss stattfinden, wenn es der Vorstand beschließt oder mindestens ein Zehntel der Mitglieder schriftlich, unter Angabe der Tagesordnung, wünscht. Eine Generalversammlung ist vier Wochen vor Abhaltung auszuschreiben; die Tagesordnung muss zwei Wochen vor der Generalversammlung den Mitgliedern bekannt gegeben werden.

b)    Beschlussfähigkeit der Generalversammlung: Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Wenn auf die erste Einberufung hin keine Beschlussfähigkeit zustande kommt, findet 30 Minuten später eine zweite Generalversammlung statt, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist.

Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, ausgenommen Statutenänderungen und Auflösung des Vereins, die einer Zweidrittelmehrheit bedürfen.

Die Generalversammlung wählt die Mitglieder des Vorstands, die Rechnungsprüfer und die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Schiedsgerichts, alle jeweils auf zwei Jahre.

Die Generalversammlung setzt die Höhe der Mitgliedsbeiträge fest.

§ 11 Die Rechnungsprüfer

Den Rechnungsprüfern obliegt die Überprüfung der Gebarung des Vereins. Sie dürfen nicht Vorstandsmitglieder sein.

§ 12 Schiedsgericht

Über Streitigkeiten innerhalb des Vereins entscheidet ein Schiedsgericht. Das Schiedsgericht besteht aus drei von der Generalversammlung auf jeweils zwei Jahre gewählten Mitgliedern. Sie wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden.

Kommt bei dieser Wahl keine Einigung zustande, entscheidet das Los unter den Vorgeschlagenen. Das Schiedsgericht entscheidet endgültig bei Abwesenheit aller Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit; Stimmenthaltung ist zulässig.

§ 13 Auflösung

Die Generalversammlung, die den Auflösungsbeschluss fasst, entscheidet gleichzeitig über eine dem Zweck des Vereins entsprechende Verwendung des Vermögens.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>