Ausschreibung Österreichischer Staatspreis für Bildungsjournalismus 2011‏

Ausschreibung

Österreichischer Staatspreis und Förderungspreis

für Bildungsjournalismus 2011


1.  Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur verleiht zur Förderung verantwortungsvoller Berichterstattung über bildungsrelevante Themen jährlich den Österreichischen Staatspreis für Bildungsjournalismus sowie einen Förderungspreis für junge Bildungsjournalist/innen (Höchstalter zum Zeitpunkt der Einreichung 35 Jahre). Mit dem Staats- und Förderungspreis werden sachlich fundierte, kritische journalistische Beiträge in Print- und audiovisuellen Medien zu den Themenfeldern Bildung, Bildungswissenschaft und Bildungspraxis ausgezeichnet, die dem Anspruch gerecht werden, der Öffentlichkeit in kompetenter und allgemein verständlicher Weise bildungsspezifische Inhalte zu vermitteln.

2.   Der Staatspreis ist mit EURO 5.500,–, der Förderungspreis mit EURO 2.500,– dotiert. Die Preise werden ungeteilt an Einzelpersonen verliehen. Sammelbewerbungen sind nicht zulässig. Sollte die Jury keine der eingereichten Arbeiten für eine Auszeichnung vorschlagen, kann von der Preisverleihung Abstand genommen werden.

3.  Es können nur Beiträge eingereicht werden, die in einem österreichischen Medium publiziert oder gesendet wurden.

4.  Einreichungen zum Österreichischen Staatspreis und zum Förderungspreis können ausschließlich durch die Redaktion eines Mediums erfolgen.

5.  Für eine Bewerbung kommen nur Beiträge in Betracht, die im Zeitraum 1.1. bis 31.12.2010 publiziert oder gesendet wurden. Die Bewerbungsunterlagen sowie ein Lebenslauf des/der Autors/in sind in sechsfacher Ausfertigung bis spätestens 25. Februar 2011 an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, Bankgasse 1, 1014 Wien (Tel.: 01/53120-5151) zu richten. Bei Hörfunk – und Fernsehproduktionen ist neben einer schriftlichen Kurzfassung (in sechsfacher Ausfertigung) ein Datenträger (CD, DVD)  beizulegen.

6.  Die Auswahl der Preisträger/innen erfolgt durch eine von der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur bestellte Jury. Die Entscheidung der Jury wird unter Ausschluss des Rechtsweges getroffen, ihre Mitglieder sind hinsichtlich der Beratung und Bewertung zu Verschwiegenheit verpflichtet.

7.   Mit dem Staatspreis kann eine Person nur ein Mal ausgezeichnet werden.

8.  Die Jury kann auch nach eigenem Ermessen Personen, die auf dem Gebiet des Bildungsjournalismus bedeutende Leistungen erbracht haben, als Preisträger/innen vorschlagen. Die Jury kann ferner eine „Besondere Anerkennung“ aussprechen und diese im Rahmen der Preisverleihung bekannt geben.

9.   Die Preise werden in feierlicher Form durch die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur überreicht.

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